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Allgemeine Geschäftsbedingungen:

1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen gelten für die mit uns getätigten Geschäfte. Ab Erteilung des Auftrags, spätestens jedoch mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung, werden die Geschäftsbedingungen durch den Kunden anerkannt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Abmachungen gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Ein Text unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen befindet sich zusätzlich im Aushang in unseren Geschäftsräumen.

2 Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht als ausdrücklich verbindlich bezeichnet worden sind. An den Auftrag ist der Auftraggeber zwei Wochen ab Abgabe der Bestellung gebunden, der Vertrag ist abgeschlossen, sofern wir die Bestellung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen ablehnen oder den Auftrag schriftlich bestätigen oder die bestellte Ware geliefert haben. Bei wesentlicher Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden sind wir auch bei schriftlich bestätigten Auftragen zum Rücktritt von Vertrag berechtigt.

3 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die angebotenen Preise jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Lieferung, soweit nicht zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Lieferzeitpunkt ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt. Soweit nicht anderes vereinbart, ist der Rechnungsbetrag ab Rechnungsdatum netto fällig. Schecks und Wechsel werden nur nach Vereinbarung und dann auch nur erfüllungshalber und unter der Voraussetzungen ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Gebühren und Diskontspesen gehen ab dem Tag der Fälligkeit des Rechnungsbetrages zu Lasten des Bestellers. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist oder ab dem Tag des Verzuges berechnen wir unter Vorbehalt der Geltendmachung höherer Verzugsschäden Verzugszinsen in Höhe von jeweils 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.Ist der Kunde mit einer Zahlung im Verzug, hat er seine Zahlungen eingestellt, werden Tatsachen bekannt, die eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Kunden vermuten lassen oder ändern sich dessen rechtliche Verhältnisse, so haben wir das Recht, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen, von laufenden Verträgen ohne Fristsetzung ganz oder teilweise zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

4 Lieferung und Lieferfrist
Die Lieferung der Ware erfolgt auf Gefahr des Kunden. Jede Haftung für Transportschäden ist ausgeschlossen. Liefertermine sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, unverbindliche Termine. Die bloße Überschreitung unverbindlicher Lieferfristen berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt oder zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.

5 Eigentumsvorbehalt
Unsere Ware wird ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Das Eigentum geht erst mit dem Erlöschen aller bei uns bestehender Verbindlichkeiten des Kunden auf diesen über. Das gilt auch dann, wenn der Kunde für bestimmte von ihm bezeichnete Waren Zahlungen leistet. Bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Wird im Zusammenhang mir der Bezahlung des Kaufpreises durch Scheck/Wechsel des Käufers eine wechselmäßige Haftung von uns (Scheck-Wechsel-Verfahren) begründet, so erlöscht unser Eigentumsvorbehalt nicht durch die Scheckhingabe. Der Eigentumsvorbehalt sowie die sonstigen Vorbehaltsrechte bleiben vielmehr unbeschadet weitergehender Vereinbarungen mindestens bis zur vollständigen Befreiung von uns aus der Wechselhaftung bestehen. Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware nur im ordentlichen Geschäftsbetrieb verwenden, wobei das Risiko der Beschädigung und Untergangs der Ware in jedem Fall dem Käufer obliegt. Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.Weitere Veräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr ist dem Käufer nur mit Zustimmung von uns gestattet, die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung werden schon jetzt an uns abgetreten, wir nehmen die Abtretung an. Auf Verlangen ist der Käufer verpflichtet, uns alle Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen, die zur Geltendmachung von Rechten gegenüber Dritten erforderlich sind. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, die Abtretung dem Dritten anzuzeigen.Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder die im voraus abgetretenen Forderungen hat der Käufer uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen zu unterrichten. Entstehende Interventionskosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers, soweit sie nicht von Dritten getragen werden.Falls wir nach Maßgabe vorstehender Bedingungen von unserem Eigentumsvorbehalt durch Zurücknahme von Vorbehaltsware Gebrauch machen, sind wir berechtigt, die Ware freihändig zu verkaufen oder versteigern zu lassen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erlös, höchstens jedoch zu den vereinbarten Lieferpreisen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz, insbesondere entgangenen Gewinn, bleiben vorbehalten.

6 Gewährleistung
1. Bei Verkauf von Neugeräten gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit sich aus diesen Bedingungen nichts anderes ergibt. Der Verkauf von Gebrauchtgeräten erfolgt unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung.
2. Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von acht Tagen nach Eingang der Ware, bei versteckten Mängeln unter Beachtung vorgenannter Frist nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch zwei Monate nach dem Erhalt, schriftlich gegenüber uns unter Vorlage von Belegen und unter genauer Bezeichnung des Mangels geltend gemacht werden. Anerkannte Mängelrügen verpflichten uns nach unserer Wahl zur Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Gutschrift und berechtigen den Käufer zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht ordnungsgemäß ausgefallen ist. Wir können die Beseitungen von Mängeln verweigern, solange der Käufer seine Verpflichtung noch nicht erfüllt hat. Eigenmächtiges Nacharbeiten oder unsachgemäße Behandlung durch den Käufer oder eine Drittfirma haben den Verlust der Mängelansprüche zur Folge.
3. Wir haften nicht für Mängel, die auf unsachgemäße Bedienung oder Behandlung, unterlassene oder unsachgemäße Wartung, Nichtbeachtung von Aufstellungsbedingungen, ungeeignete Zubehöre, Transportschäden oder ungewöhnliche Einflüsse zurückzuführen sind. Der Anspruch auf Gewährleistung ist gleichfalls ausgeschlossen, wenn Reparaturen oder Veränderung von nicht ausdrücklich autorisierter Stelle an der Ware vorgenommen werden oder Teile oder Geräte eingebaut bzw. angeschlossen werden, die von uns nicht zugelassen sind. Bei schon äußerlich beschädigten Sendungen ist für Schadensersatzansprüche die Beifügung eines bahn- und postamtlichen Protokolls erforderlich.
4. Hinsichtlich verkaufter EDV-Ware gilt zusätzlich folgendes: von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden. Des weiteren sind ausgeschlossen Mängel infolge des Betriebes mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluß an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, ebenso Schäden infolge Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programm-Software- und / oder Verarbeitungsdaten. Gewährleistung entfällt, wenn Serien-Nummer, Typenbezeichnung und ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, daß die Programmfunktion den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
Im Gewährleistungsfall erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Sofern Nachbesserung bzw. Reparaturarbeiten durch uns erfolgen, ist es Verpflichtung des Kunden, vor Durchführung der Nachbesserungs- bzw. Reparaturarbeiten für ausreichende Datensicherung zu sorgen. Wir übernehmen insoweit keine Garantie und schließen die Haftung wegen nichterfolgter Datensicherung aus. Sofern ein Sachmangel nicht vorliegt, fallen die Transport- und Versandkosten sowie die Kosten der Überprüfung der Ware durch uns dem Kunden zur Last. Im Falle der unberechtigten Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sind wir berechtigt, unsere Überprüfungskosten nach Aufwand zu berechnen.

7 Reparatur
Bei Reparaturen werden die angefallenen Arbeits- und Wegezeiten sowie Fahrtkosten, Spesen und die eingebauten Teile berechnet. Beanstandungen von Reparaturen sind innerhalb von acht Tagen schriftlich anzuzeigen. Sofern der Kunde ein gebrauchtes Gerät zur Reparatur übergibt und vor Erteilung eines Reparaturauftrages einen Kostenvoranschlag wünscht, ist der Kunde für den Fall verpflichtet, daß es im Anschluß an die Erstellung des ihm schriftlich übermittelten Kostenvoranschlages nicht zur Durchführung der Reparatur kommt, das überlassene Altgerät spätestens vier Wochen nach Übersendung des Kostenvoranschlages, beginnend ab dem Datum des Kostenvoranschlages, bei uns wieder abzuholen. Läßt der Kunde diese Frist ungenutzt verstreichen und reagiert auch nicht auf ein Erinnerungsschreiben, steht uns hinsichtlich der Kosten für die Untersuchung des Gerätes und die Erstellung des Kostenvoranschlages ein Pfandrecht am Altgerät des Kunden zu. Wir sind dann berechtigt, das Altgerät auf Kosten des Kunden zu verwerten bzw. zu entsorgen.

8 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Neustadt an der Weinstraße. Neustadt an der Weinstraße ist auch Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten, soweit beide Vertragsparteien Vollkaufleute sind.

9 Salvatorische Klauseln
Sollten einzelne Teile dieser Bedingungen rechtlich unwirksam sein oder werden, wird davon die Gültigkeit des sonstigen Inhalts der Bedingungen nicht berührt. Die unwirksame Bedingung ist der gesetzlichen Regelung anzupassen.

 


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12.10.2011

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